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Erklärung zur Barrierefreiheit

Da auf unserer Webseite skf-baden-baden.de keine entgeltlichen Dienstleistungen und Produkte angeboten werden oder geschäftliche Transaktionen vorgenommen werden können, findet das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit hier keine Anwendung. Nichtsdestotrotz wollen wir die Teilhabemöglichkeit aller Menschen - unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten - stärken.

Wir sind daher bemüht, unsere Webseite einschließlich der Gestaltung ihrer zentralen Inhalte und Funktionen im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umfassend barrierefrei zugänglich zu machen. Dies ist nach der Definition des Gesetzes in § 3 Absatz 1 Satz 2 dann der Fall, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

Neben der Umsetzung der technischen und gestalterischen Anforderungen müssen Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" bereitstellen und eine Kontaktmöglichkeit angeboten werden, über die Websitenutzer verbliebene Barrieren melden können. Diesen Anforderungen wollen wir auf freiwilliger Basis nachkommen und transparent darlegen, inwieweit unsere Webseite barrierefrei gestaltet ist und welche Maßnahmen wir zur Verbesserung vornehmen wollen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.skf-baden-baden.de.

Der Sozialdienst katholischer Frauen Baden-Baden e.V. ist bemüht, die Website im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei mit den Anforderungen der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie den zukünftigen Anforderungen des BFSG vereinbar.

Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge sowie ergänzender manueller Tests. Die letzte Überprüfung fand im Juni 2025 statt.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Ihre Behebung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Barriere: Leichte Sprache und Gebärdensprache | Beschreibung: Es stehen aktuell keine Inhalte in leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Eine entsprechende Verlinkung auf der Startseite ist ebenfalls nicht vorhanden. | Maßnahmen: Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache inklusive Navigationserklärungen und Barrierefreiheitserklärung. | Zeitplan: Bereitstellung im Jahr 2026.

Barriere: Semantische Struktur und Inhaltselemente | Beschreibung: Auf mehreren Seiten ist die HTML-Struktur fehlerhaft. Überschriften, Listen, Zitate und Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet. Die Suchfeld-Beschriftung erfolgt nur per „placeholder“, was für Screenreader problematisch ist. Außerdem beruhen einzelne Anleitungen oder Hinweise ausschließlich auf visuellen Merkmalen wie Position oder Farbe. Zudem sind einzelne Links, insbesondere in der Navigation, nicht eindeutig ausgezeichnet oder mit nicht eindeutigen ARIA-Labels versehen. | Maßnahmen: Überarbeitung der HTML-Struktur und Auszeichnung von Inhalten, Ergänzung barrierefreier Beschriftungen und verständlicher Anleitungen. | Zeitplan: Behebung bis Ende 2026.

Barriere: PDF-Dokumente | Beschreibung: Viele PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Es fehlen sinnvolle Alternativtexte, eine logische Lesereihenfolge, korrekte Linkauszeichnungen und semantische Strukturierungen. Dies betrifft insbesondere Dateien, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden. | Maßnahmen: Überarbeitung bestehender PDFs. Ab dem 28.06.2025 bemühen wir uns, neue Dokumente sukzessive barrierefrei zu erstellen. | Zeitplan: Laufend, vollständige Umsetzung bis Ende 2026.

Barriere: Bilder und grafische Inhalte | Beschreibung: Einzelne grafische Inhalte weisen ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf. | Maßnahmen: Nachträgliche Auszeichnung von Alternativtexten und Anpassung der Kontraste. | Zeitplan: Behebung bis Mitte 2026.

Barriere: Tastaturbedienung | Beschreibung: Einige interaktive Elemente wie Buttons, Filter oder Formularelemente sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Die Fokusreihenfolge folgt nicht immer der visuellen Anordnung. Teilweise fehlt eine sichtbare Fokusmarkierung. | Maßnahmen: Optimierung der Tastaturnavigation, Korrektur der Fokusreihenfolge und Sichtbarmachung des Tastaturfokus. | Zeitplan: Behebung im Jahr 2026.

Geplante Maßnahmen
Die genannten Barrieren werden bis zum Ende des Jahres 2026 schrittweise behoben. Ziel ist eine umfassende barrierefreie Gestaltung aller zentralen Inhalte und Funktionen auf www.skf-baden-baden.de gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt und zuletzt am 20.08.2025 überprüft und aktualisiert.